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ArbeitsunfähigkeitArbeitsunfähigkeit
ArbeitsunfähigkeitWann müssen Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit melden?Wenn Sie arbeitsunfähig sind, sollten Sie dies am besten innerhalb von 2 Tagen (48 Stunden ab Anfang Ihrer Arbeitsunfähigkeit) melden. Das ist die einzige sichere Frist, um kein Krankengeld wegen verspäteter Meldung zu verlieren. Warum ist eine schnelle Meldung wichtig?Die Sanktion wegen verspäteter Meldung beginnt nach 48 Stunden für Arbeitslose oder unmittelbar nach Ablauf des Garantielohns (14 Tage für Arbeitnehmer, 28 Tage für Angestellte) und beträgt 10% Ihres Krankengeldes. Wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich länger dauern wird als Ihr Anrecht auf garantierten Lohn, liegt es in Ihrem Interesse die Erklärung so schnell wie möglich einzureichen. Es dauert nämlich eine gewisse Zeit, Ihrer Akte zusammenzustellen. Eine schnelle Meldung ist erforderlich für eine schnelle Auszahlung. Wie melde ich meine Arbeitsunfähigkeit?Wenn Sie arbeitsunfähig sind, müssen Sie dies melden mittels der „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung„ (auch als Dokument „Vertraulich“ bekannt). Achtung: Arbeitnehmer und Selbständige haben jeweils ihr eigenes Formular. Sie können diese Bescheinigung in Ihrem Regionaldienst beantragen. Normalerweise finden Sie auch einige Exemplare der Bescheinigung in Ihrem gelben HKIV-Mitgliedsbuch. Der erste Teil der „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ müssen Sie ausfüllen. Der zweite Teil lassen Sie von Ihrem Arzt ausfüllen. Vergessen Sie nicht oben auf der Bescheinigung eine orange Vignette zu kleben! Senden Sie Ihrem Regionaldienst die ausgefüllte Bescheinigung mit der Post zu. Stecken Sie sie nicht selbst im Briefkasten Ihres Regionaldienstes; das Postdatum gilt nämlich als Beweis des Versanddatums. Sie können die Bescheinigung auch persönlich in Ihrem Regionaldienst abgeben. Lassen Sie sich dann eine Empfangsbestätigung ausstellen. Was müssen Sie nach der Arbeitsunfähigkeitsmeldung machen?Nachdem Sie Ihre „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung„ Ihrem Regionaldienst ausgehändigt haben, wird er Ihnen das „Auskunftsblatt Krankengeld“ zustellen. Wenn das Formular ganz ausgefüllt ist, senden Sie es dem Regionaldienst zurück. Teilen Sie Ihrem Regionaldienst jede Änderung dieser Angaben unverzüglich mit. Um Ihr Anspruch auf Entschädigungen zu behalten, müssen Sie jeder Einladung zu einer Kontrolluntersuchung durch den Vertrauensarzt ihres Regionaldienstes, den Inspektionsarzt oder den ärztlichen Invaliditätsrat des LIKIV Folge leisten. Sie müssen die „Bescheinigung über die Wiederaufnahme der Arbeit oder der Arbeitslosigkeit“ innerhalb von 8 Tagen nach dem Ende Ihrer Arbeitsunfähigkeit dem Regionaldienst zusenden. Achtung: Selbständigen melden die Wiederaufnahme Ihrer beruflichen Tätigkeit innerhalb von 2 Tagen. Was geschieht wenn Sie als Beamter oder Lehrer ernannt sind?Festernannte Beamter sind von der Entschädigungsversicherung nicht betroffen. Bei ihnen werden zunächst die Krankentage erschöpft, danach werden Sie zur Verfügung gestellt. Diese Personen können demzufolge nicht „zu Lasten der Krankenkasse“ sein.
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